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Kindeswohlgefährdung – Ursachen, Erscheinungsformen und neue Ansätze der Prävention

Ausmaß und Umfang von Risikolagen von Kindern in Nordrhein-Westfalen

Ziel der Teilstudie zum Ausmaß und Umfang von Risikolagen von Kindern in Nordrhein-Westfalen war auf der Grundlage von sekundäranalytischen Zugängen die Sichtung, Auswertung und systematische Aufbereitung vorliegender empirischer Daten für Nordrhein-Westfalen. Untersucht wurde dabei erstens das Risiko von Kindeswohlgefährdungen durch Vernachlässigungen und Misshandlungen im familialen Raum. Auf dieser Grundlage wurden die Inzidenzraten der durch Vernachlässigungen und Misshandlungen gefährdeten Kinder bestimmt. Zweitens gingen in die Analyse Auswertungen von vorliegenden Daten, insbesondere amtlicher Statistiken zur Kinder- und Jugendhilfe und die hier bestehenden Hilfe- und Kontrollinstrumenten zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Risikolagen ein. Auf dieser empirischen Grundlage waren einerseits Rückschlüsse zu den Gefährdungs- und Risikolagen von Kindern im familiären Raum selbst möglich, andererseits konnten hierüber Erkenntnisse über die Reaktionsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe auf „Kinder in Notsituationen“ bzw. in Lebenslagen, in denen eine kindeswohlgerechte Erziehung nicht mehr gewährleistet ist, empirisch fundiert werden. Drittens wurden mit der Teilstudie, die Möglichkeiten der Weiterentwicklung amtlicher und nichtamtlicher Statistiken zur Erhellung des mit Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern im familiären Raum verbundenen Dunkelfeldes untersucht.

Durchführung

Kernstück der Teilstudie war die Analyse von vorhandenen Datenquellen der amtlichen und nichtamtlichen Statistik zu den Gefährdungslagen von Kindern im familiären Raum bezogen auf Vernachlässigungen und Misshandlungen. In einem ersten Schritt wurde ein Überblick über die diesbezüglich vorhandenen Statistiken aus den Bereichen Gesundheit, Jugendhilfe und Kriminalität gewonnen. In die Analyse aufgenommen wurden folgende Sachverhalte:

  • Polizeiliche Kriminalstatistik:
    • Mord (§ 211 StGB)
    • Totschlag und Tötung auf Verlangen (§§ 212, 213, 216 StGB)
    • Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 227, 231 StGB)
    • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§§ 174, 174a-c StGB) 
    • Körperverletzung (§§ 223-227, 229, 231 StGB) 
    • Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)
    • Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB)
  • Todesursachenstatistik
    • Sterbefälle mit Todesursache "tätlicher Angriff"
  • Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe
    • Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) 
    • Vollzeitpflege und Heimerziehung (§ 27 i. V. m. §§ 33 u. 34 SGB VIII)
    • Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge (§ 1666 Abs. 3 BGB)

Die Indikatoren für Kindeswohlgefährdungen aus den einzelnen Sachgebieten wurden nach einem einheitlichen Schema ausgewertet: Zum einen wurde die Entwicklung der absoluten Zahlen in Nordrhein-Westfalen in den letzten 10 Jahren abgebildet und zum anderen wurde die Entwicklung der relativen Quoten in Bezug auf die altersgleiche Bevölkerung im Vergleich von Nordrhein-Westfalen und dem gesamten Bundesgebiet untersucht.

Ausgewählte Befunde 

Die Ergebnisse der Teilstudie lassen sich in sechs zentralen Befunden zusammenfassen:

  • Das Ausmaß von Kindeswohlgefährdungen ist zwischen 1997 und 2007 generell eher gleichbleibend - dies zeigen Indikatoren aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und den Kinder- und Jugendhilfestatistiken. 
  • Einzelne Indikatoren verzeichnen dennoch einen markanten Anstieg seit 2005 - dies ist vermutlich eine Folge gesteigerter öffentlicher Aufmerksamkeit. 
  • Zwischen kommunaler Haushaltslage und der Erbringung der (hier betrachteten) Pflichtaufgaben des Jugendamtes besteht kein statistischer Zusammenhang. 
  • Der Vergleich der amtlichen Statistiken mit empirischen Einzeluntersuchungen ergeben durchgängig Hinweise auf Dunkelfelder von erheblichem Ausmaß.
  • Diese Dunkelfelder schränken die Aussagekraft der Analysen der amtlichen Statistiken stark ein. Die zur Zeit verfügbaren Einzelstatistiken über isolierte Sachverhalte bieten keine Möglichkeit, das gesamte Ausmaß an Kindeswohlgefährdungen abzuschätzen. 
  • Die Einrichtung einer hilfeübergreifenden Statistik im Jugendamt (ASD) würde die Chance bieten, das gesamte Ausmaß von Gefährdungslagen erheblich genauer einzuschätzen, als dies bisher der Fall ist.

Laufzeit

Juli 2008 - Juli 2009

Förderung

Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Mitarbeitende

Michael Walter

Publikationen

Walter, M. (2010): Ausmaß und Umfang von Risikolagen von Kindern in Nrodrhein-Westfalen. In: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes-Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Kindeswohlgefährdung? Ursachen, Erscheinungsformen und neue Ansätze der Prävention. S. 23-49. URL: http://www.forschungsverbund.tu-dortmund.de/fileadmin/Files/Hilfen_zur_Erziehung/Kindeswohlgefaehrdung_NRW.pdf [Download]